Verhalten im Naturpark

© Naturpark Sternberger Seenland

Naturparke dienen dem Erhalt und der nachhaltigen Gestaltung einer vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft. Nur durch weitere umweltschonende Flächennutzung kann der Zustand der Landschaft bewahrt werden. Diesem Ziel ordnet sich auch die touristische Nutzung unter, um weiterhin mit den Schönheiten der Natur werben zu können. Der Naturpark besteht zu über 50 Prozent seiner Fläche aus Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Die 12 Naturschutzgebiete nehmen dabei etwa drei Prozent der Fläche des Naturparks ein. Außerdem liegt ein großer Teil des Parks in internationalen Vogelschutzgebieten. Etwa 18 Prozent der Naturparkfläche sind Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.

 

  • Helfen Sie uns durch Ihr verantwortungsbewusstes Handeln, dass die Vielfalt der Natur und Kultur im Naturpark weiterhin erhalten bleibt:
  • Informieren Sie sich bitte vor Ort über bestehende Schutzgebiete.  In den Naturschutzgebieten hat die Natur Vorrang. Verlassen Sie bitte nicht die ausgewiesenen Wege!
  • Das Befahren der Seen mit Moorbooten ist im Regelfall nur dem Fischer erlaubt!
  • Fahren Sie bitte nicht in die Schilf- und Uferzonen der Gewässer. Sie bilden einen besonderen Lebensraum für viele empfindliche Arten.
  • Bitte befahren Sie mit Kraftfahrzeugen nur öffentliche Wege und Straßen, nutzen Sie ausgewiesene Parkplätze!
  • Führen Sie Ihren Hund bitte an der Leine!
  • Lassen Sie bitte Tiere, Pflanzen und Steine an Ihrem Platz, damit alle etwas davon haben!
  • Was der Mensch kennt und versteht, schützt er auch! Führen Sie Ihre Kinder an die Natur heran!

Die Besucher des Naturparks sind, ob auf eigene Faust oder bei geführten Wanderungen, herzlich dazu eingeladen entlang der Wege unsere Heimat zu erleben. Der Wanderer ist Gast in der Natur, bitte helfen Sie deshalb mit, die kleinen und großen Wunder am Wegesrand zu erhalten

Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen! Das Übernachten auf Parkplätzen ist nicht gestattet, wenn diese nicht ausdrücklich als Wohnmobilstellplätze ausgewiesen sind.

Nur öffentliche Wege und Straßen, sowie ausgewiesene Parkplätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Verlassen Sie in Naturschutzgebieten die Wege nicht. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder auf dem Pferd: Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen


Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll. Ihre Chance Tiere zu sehen, steigt dadurch!

Bitte leinen Sie Ihren Hund an!
Auch der treuste Vierbeiner wird mal schwach, wenn er Hase, Fuchs oder Reh vor die Nase bekommt. Ersparen Sie den Wildtieren die gefährliche Hetzjagd und ihrem Hund die Gefahr im Wald zu verschwinden.

Hinterlassen Sie keinen Abfall!
Müll ist nicht nur ein unschöner Anblick. Getränkedosen oder Plastik­schnüre können zur tödlichen Falle für Wildtiere werden. Nehmen Sie all das, was Sie mitgebracht haben, wieder mit.

Entnehmen Sie nichts aus der der Natur! Im Naturpark unterliegen Pflanzen und Tiere einem besonderen Schutz.
Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist nur für den Eigenbedarf und nur außerhalb von Naturschutzgebieten gestattet.

Feuer machen ist in der Natur nicht gestattet.

Bitte beachten Sie die geltenden Waldbrandwarnstufen.

Campen Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen! Das Campen in der freien Natur ist nicht gestattet.

Achtung! Natur heißt auch Gefahr!
In den Naturschutzgebieten des Naturpark muss jederzeit mit umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen gerechnet werden. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr (§ 28 Betreten des Waldes, Waldgesetz M-V).

Bitte nutzen Sie keine Drohnen.
Die Lufthoheit gehört im Naturpark den Vögeln. Es wird darum gebeten, keine Luftfahrzeuge,  Modellfluggeräte und Drohnen aller Art zu nutzen. Vögel und andere Tiere nehmen sie als Bedrohung wahr. Hier finden Sie das Faltblatt zur Drohnenflugverordnung.

Bitte helfen Sie uns, unser Angebot zu verbessern: wo sind Wanderwege unzureichend markiert, fehlen Bänke oder sollten zusätzliche Strecken eingerichtet werden? Wir arbeiten für Sie daran!